Betreuungsweisungen
Die Betreuungsweisung ist eine ambulante Maßnahme. Das Gericht erteilt dem Jugendlichen die Weisung, sich für einen bestimmten Zeitraum der Betreuung einem Sozialpädagogen zu unterstellen. Die Betreuungsweisung ist für delinquente Jugendliche im Alter von 14 – 21 Jahren vorgesehen. Die Aufgaben eines Betreuungshelfers sind vergleichbar mit den Aufgaben eines Erziehungsbeistandes nach § 30 SGB VIII.
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhalt des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern“.
Das bietet SopHi bei einer Betreuungsweisung.
- Befähigung des Jugendlichen zu sozialen adäquaten Verhaltensmustern und das Erlernen von Konfliktbewältigungsstrategien.
- Klärung von belastenden Situationen in Familie, Schule, Ausbildungstellen etc.
- Ermöglichung von tragfähigen und belastbaren Beziehungen innerhalb der Familienhelferin
- Begleitung zu Behörden
- Vermeidung einer erneuten Straffälligkeit
- Unterstützung bei einer Suchterkrankung oder bei psychischen Störungen